Nutzungsbedingungen für das Kopieren, Drucken und Scannen an Multifunktionsgeräten in der TIB

Zusätzlich zur Benutzungsordnung der TIB (BenO TIB) gelten für die Nutzung der von der TIB bereitgestellten Multifunktionsgeräte zum Kopieren, Drucker und Scanner („Geräte“) diese Nutzungsbedingungen und die Datenschutzinformationen. Bei diesen Nutzungsbedingungen handelt es sich um ein privatrechtliches Nutzungsverhältnis (gem. § 3 BenO TIB). Außerdem ist die Anleitung zur Nutzung entsprechend zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage für diese Nutzungsbedingungen § 3 Abs.3 TIB StiftG i.V.m. § 3 BenO TIB.

Die technische Infrastruktur der Geräte wird von der Technischen Informationsbibliothek (“TIB”) bereitgestellt:

Technische Informationsbibliothek (TIB)
Welfengarten 1 B, 30167 Hannover, Germany
Vertretungsberechtigte Person: Prof. Dr. Sören Auer (Direktor der TIB)

Aufsichtsbehörde: Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 214931803
Kontakt-E-Mail: informationtibeu

Anwendungsbereich

  1. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die bargeldlose Nutzung (Kopier-, Druck- und Scanfunktion) der in den Räumlichkeiten der TIB aufgestellten Geräte sowie die Rechte und Pflichten der Nutzerinnen oder Nutzer.
  2. Als Guthabenkarte zur Bezahlung zugelassen sind die Karten, die die Mensabörse des Studentenwerks Hannover enthalten. Diese sind zum Beispiel die „LeibnizCard", die Campuskarten der hannoverschen Hochschulen und die Mensakarte des Studentenwerks Hannover.
  3. Für die Guthabenkarten gelten die Bedingungen der herausgebenden Stellen.
  4. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern die TIB diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Guthabenkarte

  1. Die TIB ist nicht Herausgeberin der Guthabenkarten. Für die Abwicklung der Guthaben im Zusammenhang mit der Guthabenkarte (Mensabörse) ist das Studentenwerk Hannover zuständig.  Ein Anspruch darauf, bei der TIB eine Guthabenkarte zu erhalten, besteht nicht.
  2. Eine Rückgabe der Guthabenkarte und Erstattung des Pfands und etwaigen Guthabens sind nur über das Studentenwerk Hannover möglich.

Registrierung

  1. Vor der Nutzung zum Drucken oder Scannen, muss eine Registrierung der Karte durchgeführt werden. Hierfür wird die auf der Karte befindliche Kartennummer und eine gültige E-Mail-Adresse benötigt. Die E-Mail-Adresse kann später nicht selbständig im Account geändert werden. Bei einem Wechsel der E-Mail-Adresse ist ein neuer Account anzulegen und der alte zu löschen.
  2. Der Account kann selbständig gelöscht oder gesperrt werden.
  3. Kopieren ist grundsätzlich ohne Registrierung möglich.

Nutzungsumfang der Guthabenkarte

  1. Die Mensabörse aller zugelassenen Guthabenkarten kann u.a. an den Kartenautomaten des Studentenwerks Hannover mit Guthaben aufgeladen werden. An einigen Standorten der TIB steht ein Kartenautomat zur Verfügung, an dem Guthaben per EC-Karte aufgeladen werden kann.
  2. Sofern die Guthabenkarte ein hinreichendes Guthaben aufweist, kann sie zum Kopieren, Drucken und Scannen genutzt werden. Hierfür stehen an den Geräten netzgebundene Kartenleser zur Verfügung.
  3. Die Guthabenkarte muss während des gesamten Vorgangs (Kopieren, Drucken, Scannen) im Kartenleser stecken bleiben und darf vom Nutzer erst nach dem Ausloggen am Gerät entnommen werden. Bei vorherigem Entfernen wird die Karte gesperrt. Danach sind keine Transaktionen (Aufwerten, Zahlungen) mit der Mensabörse mehr möglich, bis die Karte an genau dem Kartenleser entsperrt wurde, an dem sie ohne Ausloggen entfernt wurde. Die TIB kann in der Regel nicht feststellen, an welchem Kartenleser eine Guthabenkarte gesperrt wurde.
  4. Druckaufträge können auch von Benutzerarbeitsplätzen innerhalb der TIB angelegt werden. Der Druck findet erst statt, wenn der Auftrag am Gerät abgerufen wird.

Speicherung von personenbezogenen Daten und Druckaufträgen

  1. Bitte beachten Sie die gesonderte Datenschutzinformation zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten.
  2. Eingescannte Dokumente bleiben 5 Tage im Account gespeichert und werden dann automatisch gelöscht. Sie müssen selbständig heruntergeladen werden, sofern sie nicht an die angegebene E-Mail-Adresse versendet werden. Druckaufträge bleiben ebenfalls 5 Tage im Account gespeichert und werden dann automatisch gelöscht.
  3. Diese Infrastruktur ist nicht für die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten ausgelegt. Daher sollten keine sensiblen Daten (z.B. Gesundheitsdaten, Ausweispapiere o.Ä.) gedruckt, gescannt oder kopiert werden. Systembedingt werden Kopien ungeschützt gespeichert und die Übertragung erfolgt per unverschlüsselter E-Mail und ggf. im Wege einer nicht abgesicherten Verbindung.

Preise und Abrechnung

  1. Pro erstellter Kopie, Druck- oder Scanseite wird gemäß der im Zeitpunkt der Nutzung der Guthabenkarte gültigen Entgeltordnung der TIB eine Gebühr vom Guthaben der Guthabenkarte abgezogen.
  2. Eine Abbuchung vom Guthaben auf der Guthabenkarte findet erst bei der Ausführung am Gerät statt.
  3. Die Leistungen sind nicht umsatzsteuerpflichtig.
  4. Hinsichtlich der Preise sind auch auf die Bedienungsanleitung und die Hinweise zu den Einstellungen zu achten

Aufrechnung

  1. Eine Aufrechnung gegen eine Forderung kann nur erfolgen, wenn die Gegenansprüche anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

​​​​​​​​​​​​​​ Verlust oder Defekt der Guthabenkarte

  1. Im Falle des Verlustes oder Defektes der Guthabenkarte muss sich der Nutzer/die Nutzerin unverzüglich an die Einrichtung wenden, die die Karte herausgegeben hat. Die TIB ist hierfür nicht zuständig.

Haftung

  1. Die TIB haftet grundsätzlich nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen (Benutzungsordnung der TIB, § 13).
  2. Eine Haftung für Schäden aus der unbefugten Nutzung der Guthabenkarte durch Dritte wird nicht übernommen.
  3. Die TIB haftet nicht für Schäden aus der fehlerhaften Nutzung des Systems. Insbesondere sind die Bedienungsanleitungen und Einstellungen zu beachten.
  4. Nutzende haften für den Inhalt der von ihnen veranlassten Kopien, Drucke und/oder Scans. Sie versichern, alle notwendigen Rechte (insbes. Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte) an den zu vervielfältigenden Vorlagen zu besitzen und im Falle der Vervielfältigung von Büchern oder Teilen hieraus die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes einzuhalten. Sie stellen die TIB von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund der Verletzung von Urheber- oder sonstiger Schutzrechten frei. Soweit die Haftung beschränkt bzw. ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten von leitenden Angestellten, Vertretern/Vertreterinnen und Erfüllungsgehilfen/Erfüllungsgehilfinnen der TIB.
  5. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen, ist die TIB berechtigt, die Nutzung der Guthabenkarte einzuschränken, zu beenden oder die betroffene Nutzerin bzw. den betroffenen Nutzer zu sperren. Bei der Wahl einer Maßnahme werden die berechtigten Interessen der registrierten Nutzerin bzw. des registrierten Nutzers berücksichtigt. Dies gilt insbesondere, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese/dieser den Verstoß nicht zu vertreten hat
  6. Es besteht kein Anspruch auf Nutzbarkeit der angebotenen Geräte. Dies gilt sowohl für die technische Funktionsfähigkeit als auch für die ausreichende Ausstattung mit Toner, Papier o.Ä und auch in Bezug auf die Geräte zum Aufwerten der Karten. Insoweit gilt auch § 13 der Benutzungsordnung der TIB.

Allgemeines

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit dieser Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden einvernehmlich die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die nach ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  2. Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien Hannover. Gerichtsstand Ist Hannover, wenn der Nutzer/die Nutzerin Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Feedback